Finden Sie mit uns Orientierung und die Gewissheit, dass Sie alle Informationen rund um die Pflege zur richtigen Zeit erhalten.
Die Gespräche führen mit Ihnen zertifizierte Pflegeberater nach §45b SGB XI, die langjährige Erfahrung in der Pflege und der Beratung haben.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die halbjährlichen bzw. vierteljährlichen Beratungsgespräche, die für Bezieher von Pflegegeld ab Pflegegrad 2 verpflichtend sind. Wir sind anerkannt als unabhängige Beratungsstelle.
Das Beratungsgespräch mit Ihrem Pflegeberater ist freiwillig und kann halbjährlich stattfinden.
Das Beratungsgespräch ist für Bezieher von Pflegegeld verpflichtend und muss halbjährlich abgerufen werden.
Wenn bereits ein Pflegedienst im Einsatz ist, dann kann das Beratungsgespräch mit Ihrem persönlichen Pflegeberater halbjährlich als Ergänzung statt finden.
Das Beratungsgespräch ist für Bezieher von Pflegegeld verpflichtend und muss vierteljährlich abgerufen werden.
Wenn bereits ein Pflegedienst im Einsatz ist, dann kann das Beratungsgespräch mit Ihrem persönlichen Pflegeberater vierteljährlich als Ergänzung statt finden.
Dieses Angebot richtet sich vor allem an Sie, als pflegende Angehörige. Wir unterstützen vertrauensvoll und mit Kompetenz auf dem Weg zu Ihrer persönlichen Pflegesituation. Die Beratungen dauern ca 1,5 Stunden und werden von zertifizierte Pflegeberater nach §45b SGB XI in Ihrer Häuslichkeit durchgeführt, Sie weisen langjährige Erfahrung in der Pflege und der Beratung vor.
Sie erhalten individuell abgestimmte theoretische und praktische Grundlagen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Folgende Inhalte könnten in Schulungen vermittelt werden (praktisch und theoretisch):
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